1. 3In den Informationen und Hinweisen sind Handelsbezeichnung, Indikationen und Preise sowie weitere für die Verordnung von Arzneimitteln bedeutsame Angaben insbesondere auf Grund der Richtlinien nach § 92 Abs. Verordnung häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege. (1b) Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen; sie sind verpflichtet, die den Versicherten betreffenden Behandlungsdaten und Befunde mit dessen Zustimmung zum Zwecke der bei dem Hausarzt durchzuführenden Dokumentation und der weiteren Behandlung zu übermitteln. Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen. Die Übersicht ist für einen Stichtag zu erstellen und in geeigneten Zeitabständen, im Regelfall jährlich, zu aktualisieren. Sie können auf dem Verordnungsblatt oder in dem elektronischen Verordnungsdatensatz ausschließen, dass die Apotheken ein preisgünstigeres wirkstoffgleiches Arzneimittel anstelle des verordneten Mittels abgeben. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und … 7Die Vereinbarungen in den Verträgen nach § 82 Absatz 1 sind innerhalb von drei Monaten nach dem erstmaligen Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach den Sätzen 2 bis 4 sowie nach dem jeweiligen Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsverordnung anzupassen. (1) Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. 2Der Hausarzt ist mit Zustimmung des Versicherten verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Daten und Befunde an die den Versicherten behandelnden Leistungserbringer zu übermitteln. 2§ 128 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. Änderung § 73c SGB V vom 13.08.2013 Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 73c SGB V, alle Änderungen durch Artikel 3 GKV-VSG am 13. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankentransporten sowie Krankenhausbehandlung oder Behandlung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. 3Bei einem Hausarztwechsel ist der bisherige Hausarzt mit Zustimmung des Versicherten verpflichtet, dem neuen Hausarzt die bei ihm über den Versicherten gespeicherten Unterlagen vollständig zu übermitteln. die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen einschließlich der Vermittlung eines aus medizinischen Gründen dringend erforderlichen Behandlungstermins bei einem an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer. August 2013 und Änderungshistorie des SGB V Hervorhebungen: alter Text, neuer Text Ärzte, die am 31. (4) 1Krankenhausbehandlung darf nur verordnet werden, wenn eine ambulante Versorgung der Versicherten zur Erzielung des Heil- oder Linderungserfolgs nicht ausreicht. (7) 1Es ist Vertragsärzten nicht gestattet, für die Zuweisung von Versicherten oder für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sich versprechen oder sich gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. Januar 2017 nur solche elektronischen Programme nutzen, die die Informationen der Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 und über besondere Verordnungsbedarfe nach § 106b Absatz 2 Satz 4 sowie die sich aus den Verträgen nach § 125a ergebenden Besonderheiten enthalten und die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen sind. 1a Satz 1 SGB V. 2 beachten. 2 Satz 3, der Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 2Satz 1 Nummer 2 bis 4, 6, 10, 11 und 14 gilt nicht für Psychotherapeuten; Satz 1 Nummer 9 gilt nicht für Psychotherapeuten, soweit sich diese Regelung auf die Feststellung und die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit bezieht. werden, die in § 73 SGB V und in anderen Rechtsnormen festgeschriebenen Regelungen zu erfüllen. Bei einem Hausarztwechsel ist der bisherige Hausarzt mit Zustimmung des Versicherten verpflichtet, dem neuen Hausarzt die bei ihm über den Versicherten gespeicherten Unterlagen vollständig zu übermitteln. 21, Seite 984 ff.) 5Satz 1 Nummer 8 gilt für Psychotherapeuten in Bezug auf die Verordnung von Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege. ärztliche Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. 2In medizinisch begründeten Fällen kann der Vertragsarzt auch bei Vorliegen einer Diagnose nach § 125a selbst über die Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten entscheiden. 1 SGB XII nur noch die angemessenen Unterkunftskosten zustehen. medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach § 27a Abs. 3Die Vertragsärzte sollen zum Beginn des auf den rechtskräftigen Abschluss des Vertrages nach § 125a folgenden Quartals, frühestens jedoch nach sechs Wochen, nach den Regelungen dieses Absatzes verordnen. Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. § 73 SGB 5 - Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung. § 73 SGB 5; Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Auf § 73b SGB V verweisen folgende Vorschriften: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) Leistungen der Krankenversicherung Selbstbehalt, Beitragsrückzahlung § 53 (Wahltarife) Weiterentwicklung der Versorgung § 64 (Vereinbarungen mit Leistungserbringern) 5Es kann auch Vorgaben zu semantischen und technischen Voraussetzungen zur Interoperabilität machen. Dezember 1988, BGBl. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. 2 Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere. 3 ist zu berücksichtigen. (1b) 1Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen; sie sind verpflichtet, die den Versicherten betreffenden Behandlungsdaten und Befunde mit dessen Zustimmung zum Zwecke der bei dem Hausarzt durchzuführenden Dokumentation und der weiteren Behandlung zu übermitteln. Erstes Kapitel. § 128 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. 1 dieses HZV-Vertrages in Verbindung mit Anlage 3 für die HZV-Ver- sicherten erbrachten und ordnungsgemäß abgerechneten hausärztlichen Leistungen. Allgemeine Vorschriften § 1 Solidarität und Eigenverantwortung ... § 73 Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung § 73b Hausarztzentrierte Versorgung § 74 Stufenweise Wiedereingliederung (11) Stellt ein Vertragsarzt bei einem Versicherten eine Diagnose nach § 125a und die Indikation für ein Heilmittel, sind Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten vom Heilmittelerbringer festzulegen. So kann § 73 zum Beispiel nicht herangezogen werden, um unzureichende Bedarfe, die von der Regelleistung erfasst sind, abzudecken oder um die Übernahme tatsächlicher Unterkunftskosten geltend zu machen, wenn nach § 35 Abs. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben. 3In der Verordnung von Krankenhausbehandlung sind in den geeigneten Fällen auch die beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser anzugeben. Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, Ärzte, die nach § 95a Abs. 1 Satz 2 Nr. Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert. Überschrift geändert durch G vom 4. 8Sie sind davon unabhängig in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. (10) 1Für die Verordnung von Heilmitteln dürfen Vertragsärzte ab dem 1. 6 G v. 9.10.2020 I 2075 § 73 SGB IX Reisekosten (1) Als Reisekosten werden die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen. Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis SGB V > § 73 > Zitierung. § 73 SGB V Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung (1) Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. 2Die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung ist bei der Verordnung zu begründen. (9) Vertragsärzte dürfen für die Verordnung von Arzneimitteln, von Verbandmitteln und von Produkten, die gemäß den Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können, nur solche elektronischen Programme nutzen, die mindestens folgende Inhalte mit dem jeweils aktuellen Stand enthalten: die Informationen nach Absatz 8 Satz 2 und 3. die Informationen über das Vorliegen von Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8. die Informationen nach § 131 Absatz 4 Satz 2, die zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans nach § 31a und des elektronischen Medikationsplans nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 notwendigen Funktionen und Informationen sowie, die Informationen nach § 35a Absatz 3a Satz 1. § 73 wird wie folgt geändert: a) In § 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden nach dem Wort „Maßnahmen“ (…) b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Satz 2 wird wie folgt … (6) Zur kassenärztlichen Versorgung gehören Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten nicht, wenn sie im Rahmen der Krankenhausbehandlung oder der stationären Entbindung durchgeführt werden, es sei denn, die ärztlichen Leistungen werden von einem Belegarzt erbracht. SGB V - Änderungen überwachen. 2Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere insbesondere zu den Mindestanforderungen der Informationen nach Satz 1 Nummer 5 zu regeln. 7 Satz 1 und der getroffenen Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 Abs. I S. 2220), in Kraft getreten am 29.10.2020 Gesetzesbegründung verfügbar. Krankenversicherung - keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über ... Vertragsärztliche Versorgung - Regelung der Versorgung mit Impfleistungen durch ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). 3 Abs. (2) 1Die vertragsärztliche Versorgung umfaßt die. Die Vertragsärzte sollen zum Beginn des auf den rechtskräftigen Abschluss des Vertrages nach § 125a folgenden Quartals, frühestens jedoch nach sechs Wochen, nach den Regelungen dieses Absatzes verordnen. Die Verordnungssoftware muss vor ihrem Einsatz durch die KBV zugelassen werden und mit dem jeweils aktuellen Datenstand zur Verfügung stehen. Hausarztzentrierte Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland gemäß § 73 b SGB V Seite 4 von 10 Endversion – Stand 09.03.2015 § 3 Teilnahme der Hausärzte (1) Hausärzte im Sinne dieses Vertrages sind alle an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztgruppen im Sinne des § 73 Abs. 1. ärztlichen Maßnahmen nach den §§ 24a und 24b. Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware/ Arzneimitteldatenbanken (Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag - Ärzte), Version 5.0 (PDF, 377 KB) gültig ab 16.12.2019 ; Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware/ Arzneimitteldatenbanken (Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag - Ärzte), Version 5.1 gültig ab 01.10.2020 (PDF, 519 KB) Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. (2) Die vertragsärztliche Versorgung umfaßt die. zahnärztliche Behandlung und kieferorthopädische Behandlung nach Maßgabe des § 28 Abs. (3) In den Gesamtverträgen ist zu vereinbaren, inwieweit Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation, soweit sie nicht zur kassenärztlichen Versorgung nach Absatz 2 gehören, Gegenstand der kassenärztlichen Versorgung sind. Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. 1. § 73 SGB III definiert die Frdervoraussetzungen und den Frderum-fang der möglichen Zuschsse an Arbeitgeber. März 2012 Selektivverträge nach §§ 73 c, 140 a ff. 2Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere, (1a) 1An der hausärztlichen Versorgung nehmen. Rechtsprechung zu § 73 SGB V. 1.165 Entscheidungen zu § 73 SGB V in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - L 11 KR 2819/19; BSG, 13.02.2019 - B 6 … 2Sie können auf dem Verordnungsblatt oder in dem elektronischen Verordnungsdatensatz ausschließen, dass die Apotheken ein preisgünstigeres wirkstoffgleiches Arzneimittel anstelle des verordneten Mittels abgeben. 4 und 5 Satz 1 in das Arztregister eingetragen sind und. Es handelt sich gemäß § 3 Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen. 4 Satz 1 SGB V der TK 5/30 Stand: 16.12.2019 (7) „HZV-Vergütung“ im Sinne dieses HZV-Vertrages ist die Vergütung des HAUSARZTES für die gemäß § 10 Abs. (7) Es ist Vertragsärzten nicht gestattet, für die Zuweisung von Versicherten oder für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sich versprechen oder sich gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. 5Kinder- und Jugendärzte mit Schwerpunktbezeichnung können auch an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen. In den Informationen und Hinweisen sind Handelsbezeichnung, Indikationen und Preise sowie weitere für die Verordnung von Arzneimitteln bedeutsame Angaben insbesondere auf Grund der Richtlinien nach § 92 Abs. 6Das Nähere zu den Verordnungen durch Psychotherapeuten bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6, 8 und 12. 4 Änderung des § 73 Abs. 2 beachten. Das Verzeichnis nach § 39 Abs. Zitierungen von § 73 SGB V. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 SGB V verweisen. Zuschsse zur Aus-bildungsvergütung oder einer vergleichbaren Vergütung an Arbeitge - ber sind eine Vermittlungshilfe zur Begrndung eines . Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben, zahnärztliche Behandlung und kieferorthopädische Behandlung nach Maßgabe des §, Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen, soweit sie §. 1 G v. 12.8.2020 I 1879 § 73 SGB VI Vergleichsbewertung. (10) Für die Verordnung von Heilmitteln dürfen Vertragsärzte ab dem 1. Aus- oder Weiterbildungsverhältnisses. 1.165 Entscheidungen zu § 73 SGB V in unserer Datenbank: Vertragsärztliche Versorgung - Arzt - keine gleichzeitige Teilnahme an ... Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung zur Durchführung fachärztlicher ... Krankenversicherung - gerichtliche Überprüfung der Nutzenbewertung eines ... Sonderbedarfszulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag; Mehrere Zulassungen; ... Krankenversicherung - Krankenhaus - vor- bzw nachstationäre Behandlung - ... Fortdauernder Anspruch auf Zahlung von Krankengeld wird abgelehnt. Auf § 73c SGB V verweisen folgende Vorschriften: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern § 140a (Besondere Versorgung) Sozialgerichtsgesetz (SGG) Gerichtsverfassung Sozialgerichte § 10 4Hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für die Arztgruppe der Hausärzte, der Kinder- und Jugendärzte oder der Fachinternisten eine Feststellung nach § 100 Absatz 1 Satz 1 getroffen, fasst der Zulassungsausschuss innerhalb von sechs Monaten den Beschluss, ob eine Regelung nach Satz 3 getroffen wird. In medizinisch begründeten Fällen kann der Vertragsarzt auch bei Vorliegen einer Diagnose nach § 125a selbst über die Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten entscheiden. betrieblichen . 1b Satz 3 SGB V). Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertrags-, Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, LSG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - L 11 KR 2819/19, LSG Baden-Württemberg, 13.08.2020 - L 11 KR 2139/20, LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - L 11 KA 102/14, LSG Baden-Württemberg, 04.11.2014 - L 5 KR 141/14, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V), Viertes Kapitel - Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§, Zweiter Abschnitt - Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§, Erster Titel - Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung (§§. Sie sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Zulassungskonformität zu prüfen. I S. 2477) Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen. Stand: Zuletzt geändert durch Art. Ausstellung von Bescheinigungen und Erstellung von Berichten, die die Krankenkassen oder der Medizinische Dienst (§ 275) zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben oder die die Versicherten für den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts benötigen. Ergänzungsvorschlag zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b) - neu- (§ 73 Absatz 2 SGB V) 32. 5Es gilt die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrage des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebene Klassifikation in der jeweils gültigen Fassung. Selektivverträge nach §§ 73 c, 140 a ff. 6Der Zulassungsausschuss kann Allgemeinärzten und Ärzten ohne Gebietsbezeichnung, die im Wesentlichen spezielle Leistungen erbringen, auf deren Antrag die Genehmigung zur ausschließlichen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung erteilen. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. die Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen. Dezember 1988, BGBl. Verordnung häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege, Ausstellung von Bescheinigungen und Erstellung von Berichten, die die Krankenkassen oder der Medizinische Dienst (§, medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach §, Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung nach §. 5. 2 entspricht. I S. 594) § 73 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen (11) 1Stellt ein Vertragsarzt bei einem Versicherten eine Diagnose nach § 125a und die Indikation für ein Heilmittel, sind Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten vom Heilmittelerbringer festzulegen. Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere. In der Verordnung von Krankenhausbehandlung sind in den geeigneten Fällen auch die beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser anzugeben. Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben. (5) 1Der an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt und die ermächtigte Einrichtung sollen bei der Verordnung von Arzneimitteln die Preisvergleichsliste nach § 92 Abs.