Mai 2011. Zur Sicherstellung der Wissenschaftlichkeit beschließen die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 unverzüglich die Vergabe der Aufträge nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 und 2. Eine Wiederherstellung des Personenbezugs durch die fachlich unabhängige Institution nach Absatz 1b ist ausgeschlossen. § 113 SGB XI – Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., der Verbände … Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums oder der Kündigungsfrist gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter. Auf § 110 SGB XI verweisen folgende Vorschriften: Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Versicherungspflichtiger Personenkreis § 26a (Beitrittsrecht) Private Pflegeversicherung § 111 (Risikoausgleich) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung § 112a SGB XI – Bis zur Einführung des neuen Qualitätssystems nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 gelten für die Betreuungsdienste die Vorschriften des Elften Kapitels für ambulante Pflegedienste nach Maßgabe der folgenden Absätze. I S. 3191, 2018 I 126, ... 7 wird folgender Absatz 8 eingefügt: „(8) Die Vertragsparteien nach §. Dezember 2017 Vom 27. Vollständiger Gesetzestext des § 113, SGB XI: Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. § 113 SGB XI Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (1) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren bis zum 31. Zitierungen von § 113 SGB XI. (2) Die Vereinbarungen nach Absatz 1 können von jeder Partei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes durch § 113c SGB XI die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI beauftragt, die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicherzustellen. Gesetzestext: §80 SGB XI; Verpflichtung zu einrichtungsinternem Qualitätsmanagement, das "auf eine ständige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist". Expertenstandards tragen für ihren Themenbereich zur Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bei. Mai 2011 Präambel Zur Sicherstellung einer qualifizierten ambulanten Pflege und hauswirtschaftlichen ... Prozentpunkt verminderten Beitragssatzes der Pflegeversicherung" ersetzt. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. (1b) Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 beauftragen im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution, die entsprechend den Festlegungen nach Absatz 1a erhobenen Daten zusammenzuführen sowie leistungserbringerbeziehbar und fallbeziehbar nach Maßgabe von Absatz 1a auszuwerten. I S. 2424; zuletzt geändert durch Artikel 2b G. v. 11.10.2016 BGBl. Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 vereinbaren diesbezüglich entsprechende Verfahren zur Übermittlung der Daten. (5) Die Vertragsparteien nach, ... erfasst sind, 3. sich verpflichten, nach Maßgabe der Vereinbarungen nach. 44. Das Vergabeverfahren ist spätestens bis zum 15. Die am 1. Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert. Zum Zweck der Prüfung der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach den §§ 114 und 114a sowie zum Zweck der Qualitätsdarstellung nach § 115 Absatz 1a übermittelt die beauftragte Institution die Ergebnisse der nach Absatz 1a ausgewerteten Daten an die Landesverbände der Pflegekassen und die von ihnen beauftragten Prüfinstitutionen und Sachverständigen; diese dürfen die übermittelten Daten zu den genannten Zwecken verarbeiten. zum Schutz der Pflegebedürftigen, Artikels 10 MDK-Reformgesetz G. v. 14. (1a) In den Maßstäben und Grundsätzen für die stationäre Pflege nach Absatz 1 ist insbesondere das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätsprüfung ermöglicht, zu beschreiben. Die Vereinbarungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und gelten vom ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats. Juni 2018 zu vereinbaren. SGB XI ganz oder teilweise nicht ein, sind gemäß § 115 Absatz 3 Satz 1 SGB XI die nach dem Achten Kapitel SGB XI vereinbarten Pflegevergütungen für die Dauer der Pflichtverletzung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und … Bezüglich der streitig gewesenen Punkte sind folgende Ergebnisse erzielt worden1: A. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege I. Einigung der Schiedsstelle Die Anforderungen dürfen über ein für die Pflegeeinrichtungen vertretbares und wirtschaftliches Maß nicht hinausgehen und sollen den Aufwand für Pflegedokumentation in ein angemessenes Verhältnis zu den Aufgaben der pflegerischen Versorgung setzen. § 113 Absatz 1b SGB XI (Datenauswertungsstelle), zur Bewertung der Indikatorenergebnisse und zur Prüfung der statistischen Plausibilität der erhobenen Daten. In, ... mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" eingefügt. Im Folgenden werden Kommentare zu den einzelnen Paragrafen abgegeben. ... der Abrechnung und der Qualitätssicherung der Leistungserbringung (§§ 79, 112. § 113a SGB XI – Die Vertragsparteien nach § 113 stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicher. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. In den Vereinbarungen sind insbesondere auch Anforderungen an eine praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende und die Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation zu regeln. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. ... 84 des Zehnten Buches entsprechend mit der Maßgabe" gestrichen. Mai 1994, BGBl. Sie sind in regelmäßigen Abständen an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt anzupassen. I S. 1014) zur Gesamtausgabe der Norm im … Auf § 113 SGB XI verweisen folgende Vorschriften: Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Allgemeine Vorschriften § 8 (Gemeinsame Verantwortung) Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen Leistungen bei häuslicher Pflege § 37 (Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen) Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern o) Die Angabe zu §. (8) 1Die Vertragsparteien nach § 113 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung der mit gesetzlichen Fristen versehenen Aufgaben nach Absatz 1 Satz 2 und über den Stand der Auftragserteilung und Bearbeitung der nach Absatz 4 zu erteilenden Aufträge sowie über erforderliche besondere Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu geben. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Ein Datenschutzkonzept ist mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden abzustimmen. ... oder die Qualität der Leistungen im Einzelfall zu beurteilen sind (§§ 79, 112. Januar 2017 geltenden Fassung, den, ... der Spitzenverband Bund der Pflegekassen oder ein anderer Vereinbarungspartner nach §, G. v. 23.12.2016 BGBl. § 80 Qualitätssicherung. (1) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen nach Maßgabe von § 118 sowie unabhängiger Sachverständiger Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist. Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten und stationären Pflege abschließend festgelegt worden. 1 Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27. I S. 1014) § 113b Qualitätsausschuss (1) Die von den Vertragsparteien nach § 113 im Jahr 2008 eingerichtete Schiedsstelle Qualitätssicherung entscheidet als Qualitätsausschuss nach Maßgabe der Absätze 2 bis 8. Vereinbarung nach § 115 Absatz 3b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) über das Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung nach § 115 Absatz 3 und 3a SGB XI vom 22. Ein Beschluss der Vertragsparteien kommt zustande, wenn der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers, Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. §, ...  „§ 112 Qualitätsverantwortung". (8) 1Die Vertragsparteien nach § 113 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung der mit gesetzlichen Fristen versehenen Aufgaben nach Absatz 1 Satz 2 und über den Stand der Auftragserteilung und Bearbeitung der nach Absatz 4 zu erteilenden Aufträge sowie über erforderliche besondere Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu geben. Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27. Mai 1994, BGBl. DSAnpUG-EU Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 1 PSG II Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 2 PSG II Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Für Ihr Blog oder Forum - Gesetze verknüpfen. SGB XI-Paragraphen Vorsicht ! Auf § 113c SGB XI verweisen folgende Vorschriften: Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Allgemeine Vorschriften § 8 (Gemeinsame Verantwortung) Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen § 118 (Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung) 2Die Vertragsparteien legen dem Bundesministerium für … Erstes Kapitel. G. v. 21.12.2015 BGBl. Hier finden Sie die Anlagen zu den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI, auf die auch in der Veröffentlichung im Bundesanzeiger verwiesen wird: Die in der vorliegenden Anlage 1 sowie den Anlagen 2 bis 4 getroffenen Festlegungen basieren insbesondere auf den Ergebnissen des von den Vertragsparteien nach § 113 SGB XI durch den Stand: Zuletzt geändert durch Art. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (1) Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 erbracht werden. Über die Links, Sie sehen die Vorschriften, die auf § 113 SGB XI verweisen. interne Verweise § 8 SGB XI Gemeinsame Verantwortung (vom 01.01.2020) Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in, ... den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist die Finanzierung der gemäß, ... derselben Pflegekraft durchgeführt wird. Die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI (im Folgenden Vertragsparteien genannt) entscheiden über die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards. Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert. SGB XI. Januar 2018 einen konkreten Zeitplan für die Bearbeitung ihrer Aufgaben vor, aus dem einzelne Umsetzungsschritte erkennbar sind. Änderungen überwachen. 3 G v. 23.10.2020 I 2220 § 113b SGB XI Qualitätsausschuss (1) Die von den Vertragsparteien nach § 113 im Jahr 2008 eingerichtete Schiedsstelle Qualitätssicherung entscheidet als Qualitätsausschuss nach Maßgabe der Absätze 2 bis 8. Dezember 2019 BGBl. Inkrafttreten: 01. Auf § 113a SGB XI verweisen folgende Vorschriften: Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen § 72 (Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag) Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen Es ist keine inhaltliche Darstellung! 2Die Vertragsparteien legen dem Bundesministerium für … Januar 2018 einzuleiten und es ist sicherzustellen, dass ein Zuschlag unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. I S. 1014) § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege Soweit sich in den Pflegeeinrichtungen zeitliche Einsparungen ergeben, die Ergebnis der Weiterentwicklung der Pflegedokumentation auf Grundlage des pflegefachlichen Fortschritts durch neue, den Anforderungen nach Satz 3 entsprechende Pflegedokumentationsmodelle sind, führen diese nicht zu einer Absenkung der Pflegevergütung, sondern wirken der Arbeitsverdichtung entgegen. I S. 1622, ... „vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen" ersetzt. Inhaltsverzeichnis. Juni 2011 Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung. § 113 SGB IX Leistungen zur Sozialen Teilhabe (1) Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 erbracht werden. Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung ihrer Aufgaben zu geben. ... (§ 79), aus Prüfungen zur Qualitätssicherung (§§ 112, ... ihrer Leistungen sind die für sie verbindlichen Anforderungen in den Vereinbarungen nach, ... vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf der Grundlage der von der Datenauswertungsstelle nach, ... die Datenübermittlung unvollständig war oder von der Datenauswertungsstelle nach, ... im vollstationären Bereich zu erheben und an die Datenauswertungsstelle nach, ... Landesverbänden der Pflegekassen auf der Grundlage der durch die Datenauswertungsstelle nach, ... anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden. Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. Die Maßstäbe und Grundsätze für die stationäre Pflege sind bis zum 30. SGB XI Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung. I S. 2233, Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006, Elftes Kapitel Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen I S. 2789, Artikel 132 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jeweils zu beachten. 3a. Januar 2016 bestehenden Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflege gelten bis zum Abschluss der Vereinbarungen nach Absatz 1 fort. In §, ... durch die Wörter „Medizinischen Dienstes Bund" ersetzt. Auf diesen Grundlagen wer-den die Richtlinien über die Durchführung der Qualitätsprüfung für die ambulante Pflege ent-wickelt, die die bestehende QPR für die Ambulante Pflege – Teil 1a und 1b – ablösen werden. ... Sozialhilfe sind berechtigt, die für Zwecke der Pflegeversicherung nach den §§ 112. ... für Zwecke der Qualitätssicherung und -prüfung Daten nach den §§ 112. sung der Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI vorgesehen. 40. ... der Abrechnung und der Qualität der Leistungserbringung (§§ 79, 112. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten, insbesondere sind personenbezogene Daten von Versicherten vor der Übermittlung an die fachlich unabhängige Institution nach Absatz 1b zu pseudonymisieren. ... Beratungen und gutachtlichen Stellungnahmen nach den §§ 18, 38a, 40, 112. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. I S. 1014) § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen. 19. Insbesondere sind die Indikatoren, das Datenerhebungsinstrument sowie die bundesweiten Verfahren für die Übermittlung, Auswertung und Bewertung der Daten sowie die von Externen durchzuführende Prüfung der Daten festzulegen. G. v. 26.03.2007 BGBl. § 113 SGB XI Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (vom 01.01.2020) ... die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 unverzüglich die Vergabe der Aufträge nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 und 2 . Allgemeine Vorschriften § 1 Soziale Pflegeversicherung § 2 Selbstbestimmung § 3 Vorrang der häuslichen Pflege § 4 Art und Umfang der Leistungen § 5 Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation (1) Die Vertragsparteien nach § 113 stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicher. DSAnpUG-EU), Artikel 9 Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften, Artikel 1 Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II), Artikel 1 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), Artikel 1 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Artikel 8 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), § 37 SGB XI Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, § 72 SGB XI Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag, § 94 SGB XI Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen, § 95 SGB XI Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen, § 97 SGB XI Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst, § 97a SGB XI Qualitätssicherung durch Sachverständige, § 97b SGB XI Personenbezogene Daten bei den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Sozialhilfe, § 104 SGB XI Pflichten der Leistungserbringer, § 113a SGB XI Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege, § 113c SGB XI Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen, § 114a SGB XI Durchführung der Qualitätsprüfungen, § 114b SGB XI Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen, § 114c SGB XI Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen; Berichtspflicht, § 115 SGB XI Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung, § 115a SGB XI Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien, § 118 SGB XI Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung, § 4 PfleBeteiligungsV Entzug der Anerkennung, Artikel 1 PSG III Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 9 BlGewVFG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 8 GKV-WSG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 10 MDK-RG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 1 PNG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 1 PfWG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 11 PpSG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Artikel 132 2. Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 legen dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. 21. Juni 2017, die Maßstäbe und Grundsätze für die ambulante Pflege bis zum 30. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 113 SGB XI verweisen. Die Vertragsparteien nach, ... und Beschlüsse nach § 37 Absatz 5 in der ab dem 1. § 113c SGB XI – Die Vertragsparteien nach § 113 stellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicher. Mai 1994, BGBl. Februar 2018 Präambel Die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI vereinbaren durch den Qualitätsausschuss gemäß § 115 Absatz 3b SGB XI bis zum 1. § 113b Absatz 8 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.