Was da gar nicht ins Bild passt: ein sichtbares Tattoo. So sieht es zumindest der Freistaat Bayern.. In einem Streit vor Gericht hat der Staat Bayern nun Recht bekommen – und verhindert, dass sich ein Polizist den Unterarm tätowieren darf. Für die Mehrheit aller Bundesländer gilt immer noch die Regel für Bewerber bei der Polizei: Tattoos müssen verdeckt werden können. Damals ging es um das Wort „Aloha“. Umstrittenes Tattoo: Polizeianwärter klagt gegen Ablehnung ... teilte die Polizei mit. Vor einigen Monaten erst befasste sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Frage, ob ein bayerischer Polizist sichtbar tätowiert sein darf. Am Verwaltungsgericht München wehrt sich ein Polizeianwärter dagegen, wegen seiner Tätowierung abgelehnt worden zu sein. HOF. Kann Bayern es sich leisten, tätowierte Polizisten zu verbieten? Grundsätzlich sind Tätowierungen bei der Polizei also nicht verboten, diese müssen sich aber mit dem Job vereinbaren lassen und von der Dienstkleidung abgedeckt sein (Ausnahmen möglich). Der Kläger trägt auf dem Rücken eine von einer Schulter zur anderen reichende Tätowierung «Blaue Augen Blaues Blut» in Frakturschrift, in der Mitte befindet sich zwischen dem Text ein Eisernes Kreuz. In anderen Bundesländern wie Berlin wird die Tattoo-Frage dagegen liberaler gehandhabt. Bayern; Nazi-Tattoo? Das Urteil ist rechtskräftig und hat grundsätzliche Bedeutung für alle Polizisten in Bayern. Doch das bleibt dem Beamten weiter verboten, entschied nun ein Gericht. Betroffen sind also der Nacken, der Hals und der Unterarm sowie die Hände. Seit Jahren streitet ein bayerischer Polizist vor Gericht für ein geplantes "Aloha"-Tattoo. Polizei Bayern » Aktuelles » Presse » Neueste Pressemeldungen. Polizei-Anwärter klagt gegen Ablehnung; Prozess in München Streit um Tattoo: Polizeianwärter zieht Klage zurück. Das Motiv auf dem Rücken des Mannes gilt als mutmaßliches Nazi-Tattoo. Anhand einer Tätowierung auf seinem Geschlechtsteil konnten Beamte der Polizeiinspektion Hof am Montagabend einen 46-Jährigen überführen. Tattoos sind gemäß den Einstellungskriterien der Polizei an sichtbaren Bereichen des Körpers nicht erlaubt. Bayern liegt damit hinter Hessen (59), Berlin (53) und Nordrhein-Westfalen (45). 01.09.2020, PP Oberfranken. Polizisten müssen im Dienst ordentlich aussehen. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts : Polizisten in Bayern dürfen keine sichtbaren Tattoos tragen Tätowierungen an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen bleiben bei der Polizei in Bayern verboten. Tattoo am Geschlechtsteil überführt Exhibitionisten. Bayern Streit um Tattoo: Polizeianwärter zieht Klage zurück.